In der ersten Ausgabe des Mitteilungsblatts des Jüdischen Volksrats Posen vom Februar 1919 schrieb Max Kollenscher in seinem Eröffnungsbeitrag Was wir wollen! erwartungsvoll, dass in der Zeit, in der das Selbstbestimmungsrecht auch der „kleinsten Völker verwirklicht wird“, für Posener Juden dieses Recht in Form einer Autonomie, die Bildungs-, Sozial-, Kultur- und Wirtschaftsbereich umfassen sollte, realisiert wird. Hoffnungsvoll nahm er an: „ Ob in Deutschen Reiche, ob in Polenstaat: In Posen werden Deutsche, Polen und Juden nebeneinander leben müssen“.
Was wir wollen!
Der 9. November brachte auch der Stadt und Provinz Posen die Revolution. Arbeiter- und Soldatenräte erstanden und rissen die gesamte militärische und zivile Macht an sich; die roten Fahnen lösten die preußischen und deutschen Farben ab. Äußerlich sah es so aus, als hätte auch bei uns der Sozialismus gesiegt, allein, wer sich durch die äußeren Zeichen nicht täuschen ließ, erkannte, daß hinter den Formen der sozialistischen sich die nationale Revolution vorbereitete, daß alle die revolutionären Erscheinungsformen mur Dekorationen für die nationale Umgestaltung waren. Am 27. Dezember ließ man auch den Schein fallen: die nationale Revolution war vollendet, die Polen hatten die Herrschaft an sich gerissen.
Wir Juden hatten von vorn herein die Situation durchschaut. Wir sahen uns auf einem Boden stehen, auf dem die schwersten nationalen Kämpfe entbrannten. Wir mußten zu ihnen Stellung nehmen. Für viele von uns konnte es keinen Augenblick des Zweifels darüber geben, wo wir hingehörten. Uns, die wir das Judentum immer als Volkstum aufgefaßt und erlebt hatten, die wir uns eins fühlten mit unseren 14 Millionen Volksgenossen in der Welt, uns war die nationale Frage längst beantwortet. Uns Nationaljuden war unsere Parole im Nationalitätskampfe gegeben; sie lautet: „Jüdisch”.
Alle gesetzestreuen Juden fanden sich sehr schnell mit uns zusammen; die Thora kennt nur eine unlösbare Einheit des Gottesvolkes und der Gotteslehre. So bekannten auch sie sich zum nationalen Judentum — in Übereinstimmung mit der Anschauung weitester Kreise der deutschen Orthodoxie.
Das nationale Judentum ist uns nicht nur Parole, sondern auch Programm. „Wahrung der nationalen und persönlichen Rechte der Juden in Stadt und Land Posen,” ist in unserem ersten Aufruf als Aufgabe des jüdischen Volksrats bezeichnet worden. Was verstehen wir unter nationalen Rechten? Als die große französische Revolution auoh den Juden die Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit verhieß, war von nationalen Rechten der Juden keine Rede. Damals konnte vielmehr einer der führenden Geister, Clermont Tonnere, die Situation dahin kennzeichnen: den Juden als Nation muß man alles versagen, den Juden als Bürgern alles gewähren. Die Folgen dieser Politik hat der Ratgeber des Preußenkönigs richtig vorausgesehen, als er vor mehr als 100 Jahren in der Zeit der großen preußischen Erneuerung und Befreiung die Judenemanzipation als das Mittel bezeichnete, die Juden zwar unblutig aber doch mit einem Male totzuschlagen. Tatsächlich ist in den Ländern der Emanzipation das Judentum an Blutleere erstarrt, und wir würden heute kaum noch einen Hauch lebendigen Judentums verspüren, hätte das emanzipierte Westjudentum allein das Judentum dargestellt. Jetzt, wo die Welt wiederum vor einer entscheidenden Wende steht, wo wiederum für lange Zeit hinaus die Grundlagen für alle staatlichen und nationalen Verhältnisse und Beziehungen festgelegt werden, muß der alte Fehler vermieden werden. Soll das Judentum als Ganzes erhalten werden, so muß es nicht nur als konfessionelle Saite im Individualleben englischer, französischer, deutscher, polnischer usw. Staatsbürger erklingen, sondern es muß direkt und unmittelbar sein eigenes Instrument im Völkerkonzert ertönen lassen. Gerade jetzt, in einer Zeit, in der das Selbstbestimmungsrecht der Völker verwirklicht werde, in der die nationale Minderheit innerhalb eines Staates allgemein nicht nur persönliche Freiheit, sondern auch nationales Recht erlangen soll, ist es die Pflicht der Juden, für den Bestand des nationalen Judentums zu sorgen, nationale Rechte zu fordern.
Gilt dies schon allgemein, so ganz besonders für uns Juden in Posen, die wir in gemischt-nationalen Gebieten leben. Jetzt tobt der Kampf um den Besitz des Landes, um die staatliche Herrschaft in unserer Heimat. Wir Juden erstreben sie nicht Wir wissen aber, daß, wie der Kampf auch ausgehen mag, und, was noch bedeutungsvoller ist, wie die Friedenskonferenz auch immer über die staatliche Zugehörigkeit Posens entscheiden wird, alle Nationalitäten, die jetzt vorhanden sind, im Lande — vielleicht mit einigen Verschiebungen im Stärkeverhältnis — verbleiben werden. Ob im deutschen Reiche, ob im Polenstaat: in Posen werden Deutsche, Polen und Juden nebeneinander leben müssen. Die Unterdrückungspolitik der alten preußischem Regierung ist endgültig beseitigt, keine Macht wird sie wieder einzuführen in der Lage sein. Es wird nicht nur keine Ausnahmegesetze gegen eine Nationalität geben dürfen, sondern alle Nationalitäten werden in Achtung vor einander leben müssen, jede Nationalität wird der anderen die selbständige, selbstverantwortliche und selbstbestimmende, die autonome Regelung ihrer eigenen nationalen Angelegenheiten überlassen müssen. Alle kulturellen Aufgaben, Erziehung, Ausbildung, insbesondere das gesamte Schul- und Unterrichtswesen, die soziale Fürsorge für die Stammesgenossen, gewisse Gebiete des Wirtschaftslebens (die allerdings eng zu begrenzen sind) unterstehen der autonomen Regelung durch die Nationalitäten. Vom Staate werden ihnen hierzu die Mittel durch Gewährung des selbständigen Besteuerungsrechtes überlassen. Wie einst die Einführung der Autonomie der Religionsgesellschaften dem Staate zwar das Recht nahm, auf das Religionsbekenntnis seiner „Untertanen” einen entscheidenden Einfluß auszuüben, ihm aber zugleich den Vorwurf der Unterdrückung der Religionsfreiheit nahm und ihn von Religionsstreitigkeiten befreite, so wird auch die nationale Autonomie die Kompetenzen des Staates zwar vermindern, dafür aber den Staat nach innen und nach außen kräftigen und stärken. Das Schwinden aller Gehässigkeiten, die aus der Politik der nationalen Unterdrückung erwachsen, das Aufhören jeder Irredenta, jeder Bestrebung unterdrückter Völker nach Befreiung wird in der inneren und äußeren Politik einen reichlichen Ausgleich für die Einbuße bilden, die der Omnipotenz des Staates bereitet wird. Alle Nationalitäten des Staates werden sich frei fühlen und neben den Aufgaben,, die zu erfüllen jeder von ihnen obliegt, sich mit Eifer und einem Patriotismus, der durch keinerlei Verbitterung getrübt ist, den gemeinsamen Arbeiten des Staatslebens zuwenden.
Diese Lösung des Problems in unsern Landen herbeizuführen, ist unser politisches Ziel. Dieses unser Ziel steht unverrückbar fest und ist unabhängig davon, in welchen Staatsverband uns das Schicksal und die Beschlüsse des Friedenskongresses bringen. Der polnische Staat wird in Posen ebensowenig wie in seinen anderen Ländern die Juden nach berühmtem alten Muster mit Privilegien abspeisen dürfen; das Deutsche Reich wird keine Schutzjuden haben wollen, wird aber auch aus seiner und Preußens verfehlter Nationalitätenpolitik gelernt haben, nicht nur persönliche Gleichberechtigung, sondern auch das Recht der Nationalitäten anzuerkennen. Der Friedenskongreß schließlich, der dem jüdischen Volke die Anerkennung seiner ewigen und unverjährten Rechte auf das Land seiner Väter bringen wird, wird sicher auch dafür sorgen, daß den Juden in allen Ländern ihres Aufenthalts das Selbstbestimmungsrecht der nationalen Minderheiten gesichert bleibt. Uns Juden aber, die wir in dieser Zeit an diesem Orte wohnen, ist die historische Aufgabe zugefallen, unserem Volke hier die ihm gebührende Stätte unter den Nationalitäten zu schaffen. Wir werden vor der Geschichte und vor unserem Pflichtbewußtsein nur bestehen können, wenn wir nicht nur im Vertrauen auf die Einsicht der Völker ruhig abseits gestanden und gewartet, sondern wenn wir durch ernste Arbeit zu dem Erwerb unserer nationalem Rechte beigetragen haben. Denn schließlich werden Rechte noch weniger als Wohltaten aufgedrängt, und auch im Leben der Völker und für das öffentliche Recht gilt der Satz: iura vigilantibus scripta.
Auf dem Wege zu diesem Endziel der nationalen Autonomie liegt unsere praktische Gegenwartsarbeit. Wir haben unsere Ansprüche nach beiden Seiten hin, bei Deutschen und Polen, angemeldet. In dem politischen Kampf der beiden feindlichen Nationalitäten selbst bewahren wir Neutralität und halten uns von allen Feindseligkeiten nach beiden Seiten hin fern. Wir haben mit dieser unserer Haltung bei Deutschen und Polen Verständnis, Billigung und Anerkennung gefunden. (Über unsere Erfolge wird an anderer Stelle berichtet.)
An alle Juden der Provinz Posen aber wollen wir uns immer wieder mit der dringlichen Bitte wenden, sich uns anzuschließen und uns in unserer schweren, aber für die Gesamtheit notwendigen Arbeit zu unterstützen. Schon ist der Kreis unserer Mitarbeiter groß geworden. Nicht nur Nationaljuden, politische und religiöse, gehören zu uns, sondern sehr viele, die bisher nur jüdischliberal organisiert waren. Können nicht alle Juden sich uns anschließen? Wer sich diese Frage vorlegt und gewissenhaft prüft, muß zu einer Bejahung gelangen.
Als zu Beginn des Krieges die Ostjudenfrage den Juden in Deutschland klar gelegt wurde, die sie bisher nicht gekannt hatten, da kam sehr schnell eine allgemeine Einigung dahin zustande, daß für die Ostjuden die nationale Autonomie verlangt werden müsse. Wo aber ist nach dem Osten die Grenze zu ziehen, bei der die nationale Autonomie zu gewähren ist? Es wäre reine Willkür, wollte man sie da ziehen, wo die Grenzen des Deutschen Reiches gehen. Entscheidend muß vielmehr der innere nationale Zustand des Gebietes sein. Die Nationalautonomie ist eine Staatsform, die nicht für die Juden erdacht ist und in keinem Lande den Juden allein zugute kommen kann. Wo mehrere Nationalitäten gemischt untereinander leben, da ist das Gebiet der nationalen Autonomie. In der Provinz Posen ist dies der Fall. Polen, Deutsche und Juden leben hier zusammen. Für Polen und für Deutsche muß die nationale Autonomie geschaffen werden. Wenn die Juden sie nicht auch erhielten, wären sie gezwungen sich wenigstens äußerlich der einen oder der anderen Nationalität anzuschließen. Sie würden in beiden nationalen Katastern zu finden sein, denn so sicher es ist, daß die in der Provinz Posen eingesessenen jüdischen Familien und Zuzug aus dem Westen sich wegen der kulturellen Zugehörigkeit in Ermangelung eigener Kurien zur deutschen melden müßten, so ist auch damit zu rechnen, daß der nicht geringe Zuwachs, der aus dem polnischen Osten zu erwarten steht, wenn er die Möglichkeit des Bekenntnisses zur jüdischen Nation nicht hat, sich, als zur polnischen Nationalität gehörig, bezeichnen würde. Dann würden im Staatsleben zwischen Deutschen und Polen die nationalen Kämpfe zwar beseitigt sein — im innerjüdischen Leben aber würden sie gerade erst beginnen. Das kann kein Jude, welcher Parteirichtung er auch angehören mag, wollen.
Die Einheit des Judentums ist für uns alle das höchste Ideal und das mächtigste Gebot der Stunde. Jeder Jude, auch wenn er persönlich nicht auf dem Boden des nationalen Judentums steht, kann dafür eintreten, daß bei der Neuregelung der politischen Zustände unserer Lande den Juden die Rechte der nationalen Minderheiten eingeräumt wenden. Diese Forderung ist die Grundlage für eine politische Einigung aller Juden unserer Heimat. Der Jüdische Volksrat hat diese Plattform geschaffen. Er hat bereits ein gutes Stück Arbeit auf dem Wege zu seinem Ziele getan. Wenn alle Juden sich anschließen, ist an der glücklichen Vollendung des Werkes nicht zu zweifeln.
Juden, wenn Ihr wollt, ist es kein Märchen!
Dr. Max, Kollenscher.